Pressemeldung

Biomare GmbH, Leipzig

Biomare GmbH saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

Biomare GmbH saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

  • Die Verantwortlichen der Biomare GmbH haben bereits im September beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Biomare muss wegen massiver Kostensteigerungen etwa bei Energie, Mieten und Produkten starke Einbußen hinnehmen.
  • Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben. Restrukturierungsexperte Eric Coordes von der Wirtschaftskanzlei Mönig unterstützt das lokal in Leipzig mit 4 Bio-Supermärkten tätige Unternehmen bei der Sanierung.
  • Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter der rund 100 Beschäftigten sind gesichert, ebenso die Zahlungen an die Lieferanten. 

Leipzig, 14.10.2022 Die Verantwortlichen des in Leipzig ansässigen Biosupermarktes Biomare GmbH wollen das Unternehmen über ein Schutzschirmverfahren restrukturieren. Ein entsprechender Antrag beim zuständigen Amtsgericht Leipzig wurde bereits am 21. September nach eingehender Prüfung der notwendigen Testate über ausreichende Liquidität und positive Sanierungsaussichten des Unternehmens angenommen.

Notwendig wurde der Sanierungsantrag aufgrund verschiedener Ursachen. Zum einen führt die anhaltend hohe Inflation zu einer Kaufzurückhaltend bei den Kundinnen und Kunden bei gleichzeitiger Kostenexplosion z.B. für Energie und Mieten. Diese Kostenerhöhungen können so nicht an die Endverbraucher weitergegeben werden.

„Wir haben das Verfahren frühzeitig eingeleitet, damit uns alle Möglichkeiten einer nachhaltigen Restrukturierung offenstehen,“ sagt Malte Reupert, Geschäftsführer und Inhaber der Biomare GmbH. Gemeinsam mit dem von ihm beauftragten Restrukturierungsexperten und Rechtsanwalt Eric Coordes von der Wirtschaftskanzlei Mönig, führt er den Geschäftsbetrieb mit allen vier Filialen und den etwa 100 Beschäftigten uneingeschränkt fort.

„Seit 3 Wochen sind wir nun in dem Restrukturierungsverfahren und keiner hat es bemerkt, denn es hat sich nichts verändert, die Regale sind wie gewohnt gefüllt“, sagt Reupert. Die Warenlieferungen für die Märkte sind gesichert. „Da wir unsere Wareneinkäufe schon immer sofort zahlen, müssen unsere Lieferanten nicht mit Ausfällen rechnen“, sagt Reupert. Auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind gesichert. Biomare trage für die regionale Bio-Wirtschaft eine besondere Verantwortung, weil es im Raum Leipzig der umsatzstärkste Vermarkter regionaler Bioprodukte sei. „Für eine Reihe von Biohöfen und handwerklichen Verarbeitern ist Biomare überlebenswichtig. Mit dem nun eingeleiteten Schutzschirmverfahren haben wir eine gute Voraussetzung geschaffen, dieser Verantwortung bestmöglich gerecht zu werden,“ ist Reupert überzeugt.

Nach dem von der RST Beratung erstellten Gutachtem über die Sanierungsfähigkeit der Biomare GmbH, arbeiten Geschäftsführer Reupert und Restrukturierungsberater Coordes nun in den kommenden Monaten gemeinsam weiter an dem in ersten Zügen vorbereiteten Sanierungsplan, mit dem das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen geführt werden soll. Der Plan wird dann dem Gericht und den Gläubigern vorgelegt. Nach Annahme des Plans wird das Verfahren beendet.

Über die Biomare GmbH

Die Biomare GmbH betreibt 4 Bio-Supermärkte ausschließlich in Leipzig. Das Sortiment besteht aus 100% Bio-Produkten, darunter ist ein hoher Anteil regionaler Erzeugnisse. Die GmbH beschäftigt rund 100 MitarbeiterInnen. Gegründet wurde das Unternehmen Ende der 90er Jahre als Kleiner Bio-Lieferdienst vom bis heute mitarbeitenden Inhaber Malte Reupert.  Das Ziel von Biomare ist nicht nur die Versorgung der LeipzigerInnen mit authentischen und handwerklich wertvollen Bio-Lebensmitteln, sondern auch, einen praxistauglichen Weg der Transformation in ein nachhaltiges und insbesondere Klimagerechtes Unternehmen zu entwickeln. Hier hat Biomare sich in der Branche eine Rolle als bekannter Vordenker und Pionier erarbeitet. Mehr Informationen: www.bio-mare.com

Über ein Schutzschirmverfahren

Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber im März 2012 ein Verfahren ermöglicht, mit dem die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Testat eines Experten, das nachweist, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, also noch über ausreichende Liquidität verfügt, aber die Zahlungsunfähigkeit droht. Zudem muss das Testat die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Nimmt das Gericht den Antrag an, bestellt es einen Sachwalter, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger kontrolliert und unterstützt. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass nach wenigen Monaten von den Verantwortlichen ein Sanierungsplan vorgelegt wird, in dem aufgeführt ist, wie das Unternehmen saniert werden soll. Gericht und Gläubiger müssen diesen Plan annehmen, damit das Verfahren beendet wird. Die Geschäftsleitung bleibt während des Verfahrens im Amt und wird dabei von erfahrenen Restrukturierungsexperten unterstützt.

Medienkontakt

Holger Voskuhl
rw konzept GmbH

Kommunikationsberatung
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