Pressemeldung

Brinkhege, Osnabrück

Traditionsbäckerei stellt sich den Folgen der Coronakrise

  • Amtsgericht Osnabrück stimmt dem Antrag der Osnabrücker Traditionsbäckerei auf Eröffnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens zu.
  • Corona-Maßnahmen hatte massive Umsatzeinbußen zur Folge und eine Refinanzierung unter insolvenzrechtlichem Schutz erforderlich gemacht.
  • Geschäftsführung und Restrukturierungsexperten sind optimistisch, Fachgutachten bescheinigt gute Sanierungsperspektive. Der Geschäftsbetrieb läuft nahtlos weiter.

Bissendorf, 26.05.2020. Die geschäftsführende Gesellschafterin der Bäckerei Brinkhege GmbH & Co. KG., Heike Brinkhege, hat beim Amtsgericht Osnabrück Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Dem Antrag wurde im vorläufigen Verfahren stattgegeben. Als vorläufiger Sachwalter wurde der auf Unternehmenssanierungen in Eigenverwaltung spezialisierte Rechtsanwalt Stefan Meyer berufen.

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Heike Brinkhege führt den Geschäftsbetrieb in eigener Verantwortung vollumfänglich weiter. Unterstützt wird sie dabei von ihrem Führungsteam und von dem in Restrukturierungen erfahrenen Rechtsanwalt und Unternehmensberater Dr. Andreas Möhlenkamp aus Essen und dessen Team.

Heike Brinkhege blickt dem Erhalt und der Sanierung des 1929 gegründeten Familienunternehmens optimistisch entgegen. Sie betont: „Das Coronavirus stellt uns und die meisten anderen Unternehmen vor extreme Herausforderungen, die wir nur bedingt beeinflussen können. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen zu überwinden, benötigen wir als Unternehmen die Eigenverwaltung. Die packen wir jetzt an.“

Aufgrund der Coronakrise war die Bäckerei gezwungen, den Betrieb ihres größten Standortes in der L+T Markthalle über Wochen komplett einzustellen. Hinzu kam, dass die Cafés sowie wichtige Großkunden wie Kantinen und Restaurants für die Dauer des „Lock-Downs“ geschlossen werden mussten und derzeit nur mit reduziertem Umsatz wiedereröffnen dürfen. Die Folge waren massive Umsatzeinbrüche.

Unter dem Dach der Eigenverwaltung strebt Heike Brinkhege gemeinsam mit dem vorläufigen Sachwalter Stefan Meyer und dem Restrukturierungsberater Dr. Andreas Möhlenkamp nun eine Refinanzierung an, um das strukturell gesunde Unternehmen mit allen Mitarbeitern zu erhalten. Vorliegende Fachgutachten bestätigen dieses Ziel als realistisch. 

Auf dem eingeschlagenen Sanierungsweg sind Gläubiger der Bäckerei im sogenannten „Gläubigerausschuss“ mit entscheidungsberechtigt. Heike Brinkhege und Dr. Möhlenkamp betonen: „Aus der Coronakrise haben sich Unsicherheiten und Unwägbarkeiten ergeben. Denen stellen wir uns mit unseren Gläubigern gemeinsam, um die Ertragskraft der Bäckerei im Interesse aller Beteiligten nachhaltig zu sichern und zu erhöhen.“

Die Zahlung sämtlicher Löhne und Gehälter erfolgt in den kommenden drei Monaten durch vorfinanziertes Insolvenzgeld. Der Geschäftsbetrieb läuft nahtlos weiter. Die Fachgeschäfte und Cafés sind geöffnet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, in der Produktion am Standort Bissendorf und in den aktuell 42 Fachgeschäften wurden umgehend informiert. Und auch sonst setzt das Unternehmen auf Transparenz.

Die dynamische Unternehmerin Heike Brinkhege blickt nach vorn: „Wir müssen jetzt durch dieses Verfahren durch und wollen offen damit umgehen. Deshalb halten wir unsere Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten natürlich auf dem Laufenden, was passiert.“

Hintergrund

Über die Eigenverwaltung

Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt oder von ihnen beraten, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „vorläufigen Sachwalter“ zur Seite gestellt, der das Verfahren beaufsichtigt und bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.

Über die Brinkhege Bäckerei GmbH & Co. KG

Das inhabergeführte Familienunternehmen ist ein Traditionsunternehmen des Bäckerhandwerks. Es wurde 1929 gegründet und ist seitdem in Familienbesitz. Heute betreibt Brinkhege neben der Bäckerei 42 Fachgeschäfte und ist Arbeitgeber für rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Großraum Osnabrück. Das Unternehmen arbeitet mit modernsten Produktionsanlagen und verbindet traditionelles Bäcker- und Konditoren-Handwerk mit innovativen Produkten. Dafür ist die Bäckerei zahlreich ausgezeichnet worden, unter anderem zweimal vom niedersächsischen Minister-präsidenten Stephan Weil als „Kulinarischer Botschafter“, als familienfreundlicher Arbeitgeber, für kreative Produkte und mit dem Innovationspreis der Backbranche, dem „Marktkieker“.

Über den vorläufigen Sachwalter

Stefan Meyer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Geschäftsführer und Gesellschafter der renommierten PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Seine Tätigkeitschwerpunkte sind die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren.

Über Dr. Andreas Möhlenkamp

Dr. Andreas Möhlenkamp ist Rechtsanwalt und gemeinsam mit Loic Hangran Gesellschafter-Geschäftsführer der Dr. Möhlenkamp & Cie. Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Essen. Das Team ist erfahren in der Rechtsberatung und Restrukturierung – als Berater sowie in der interimistischen Führungsverantwortung.

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