Pressemeldung

Bader Gruppe, Senden/Neu-Ulm

Geschäftsbetriebe der Unternehmen stabilisiert, Investorenprozess eingeleitet

  • Der Generalbevollmächtigte des Maschinenbaukonzerns Bader-Gruppe, Matthias Krämer, Rechtsanwalt und Sanierungsexperte der Sozietät Wellensiek, hat gemeinsam mit den Geschäftsführungen die Geschäftsbetriebe der einzelnen Unternehmen stabilisiert und so eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Sanierung geschaffen.
  • Die Verantwortlichen haben einen Investorenprozess eingeleitet. Sie wollen einen geeigneten Investor finden, der die Gesellschaften der Gruppe dabei unterstützt, sie nachhaltig wieder am Markt aufzustellen. Erste Interessensbekundungen liegen vor.
  • Krämer gelang Novum: Erstmals konnte mit der ungarischen Tochtergesellschaft eine Eigenverwaltung für eine Auslandsgesellschaft bei einem deutschen Gericht durchgesetzt werden. Dies wird das weitere Sanierungsverfahren vereinfachen. 

 

Senden/Neu-Ulm, 15. Januar 2020 Der Geschäftsbetrieb bei den in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung befindlichen Gesellschaften des Maschinenbaukonzerns Bader-Gruppe ist bis auf weiteres stabilisiert. Alle Aufträge werden in gewohnter Qualität bearbeitet. „Damit haben wir eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Restrukturierung der Gruppe erreicht,“ sagt Rechtsanwalt Matthias Krämer, Sanierungsexperte der bundesweit tätigen Sozietät Wellensiek. Er unterstützt als Generalbevollmächtigter die Gesellschaften der Gruppe in der Eigenverwaltung.

Mit Zustimmung der Vertreter des vorläufigen Gläubigerausschusses hat Krämer gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bader-Gruppe einen Investorenprozess eingeleitet. Krämer will so einen geeigneten Investor finden, der mit einem überzeugenden Gesamtkonzept bei den Gesellschaften der Gruppe einsteigt und sie auf den weiteren Weg einer nachhaltigen Anpassung an die Märkte unterstützt. „Wir haben schon kurz nach unseren Anträgen auf Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung Interessensbekundungen sowohl von strategischen Investoren als auch von Finanzinvestoren bekommen“, sagt Krämer. „Wir sehen Chancen, dass uns eine gute Lösung für alle Beteiligten gelingen kann“, sagt Krämer. Die Unternehmen hätten einen guten Ruf, hochwertige Produkte und motivierte Beschäftigte, die auch während der Sanierung voll mitziehen und die Unternehmen voranbringen möchten.

Das sieht auch der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter Professor Dr. Martin Hörmann von anchor Rechtsanwälte so. „Das Zusammenspiel der Beteiligten klappt auf allen Ebenen sehr gut. Auch die Verantwortlichen wie Generalbevollmächtigter, Geschäftsführung und Führungskräfte arbeiten eng zusammen. Ich als vorläufiger Sachwalter bin in allen relevanten Punkten einbezogen“, sagt Hörmann.

Ein juristisches Novum in Deutschland gelang Krämer mit seinem Team für die ungarische Tochtergesellschaft HB-Kapcsolószekrénygyártó Kft. mit rund 500 Beschäftigten. Auch für diese Gesellschaft haben die Verantwortlichen kurz vor Weihnachten einen Sanierungsantrag in Eigenverwaltung gestellt. Allerdings nicht in Ungarn, sondern auf Grundlage der Europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) in Deutschland beim Amtsgericht Neu-Ulm. Es ist das gleiche Gericht, das auch die vorläufige Eigenverwaltung bei allen deutschen Gesellschaften der Bader-Gruppe angeordnet hat. Der zuständige Richter Christof Herrmann hat dem Antrag stattgegeben. „Nach unserem Kenntnisstand ist es erstmalig, dass eine Unternehmens-Gruppe aus Deutschland für seine ausländische Tochtergesellschaft den Antrag auf eine Eigenverwaltung bei einem deutschen Gericht beantragt und genehmigt bekommen hat“, sagt Krämer. Das vereinfache die Restrukturierung, weil sie unter anderem konzentriert bei einem Gericht, mit einem personenidentisch besetzten Gläubigerausschuss und damit denselben Ansprechpartnern wie in den anderen Gesellschaften und demselben vorläufigen Sachwalter abläuft. „Das wird Zeit, Geld und Aufwand sparen“, ist sich der Generalbevollmächtigte Krämer sicher.

Auf Wunsch der Vertreter des vorläufigen Gläubigerausschusses, verschiedener Kunden und weiterer Verfahrensbeteiligten wird Krämer zeitnah in die Geschäftsführung der einzelnen Gesellschaften eintreten.

Die Bader-Gruppe befindet sich seit einiger Zeit in einem umfangreichen Restrukturierungsprozess und wollte sich so auf die Veränderungen der Märkte anpassen. Aufgrund der schwierigen Lage der globalen Wirtschaft blieb die Gruppe in 2019 jedoch hinter den Umsatzerwartungen zurück.

Die Verantwortlichen der Bader-Gruppe aus Senden bei Neu-Ulm haben deshalb am 6. Dezember 2019 beim zuständigen Amtsgericht in Neu-Ulm einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung für die in Senden beheimateten Gesellschaften der Bader-Gruppe, namentlich der Bader Holding GmbH (49 Beschäftigte), der Bader GmbH (137 Beschäftigte), der Bader GmbH Gehäusebau, Babenhausen (87 Beschäftigte), der Alvo GmbH, Kamen und Wachau (135 Beschäftigte), sowie der Baltic Metall GmbH, Grevesmühlen (115 Beschäftigte), gestellt. Das Amtsgericht Neu-Ulm hat den Anträgen der Unternehmensgruppe mit dem Schwerpunkt Maschinenbau entsprochen und mit Beschlüssen vom 9. Dezember 2019 die (vorläufige) Eigenverwaltung bei allen deutschen Gesellschaften angeordnet sowie Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Hörmann von anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die Bader-Gruppe mit Stammsitz in Senden bei Neu-Ulm bietet innovative Produktlösungen aus Blech, Stahl & Edelstahl, darunter Maschinenverkleidungen, Kompaktkabinen, Sondertanks, Schaltschränke, Bedienpulte und Klemmenkästen sowie Sondergehäuse und Speziallösungen von der Entwicklung bis zur Installation. Die Kunden der Gruppe kommen aus mehr als zwölf Branchen: von der Werkzeugmaschinen-Industrie über die Medizintechnik und die Lebensmittelindustrie bis hin zur medialen Informationstechnik. Der Schwerpunkt liegt im Bereich Maschinenbau. Die Gruppe erwirtschaftet mit vier operativ tätigen Gesellschaften in Deutschland und zwei Standorten im europäischen Ausland (Rumänien, Ungarn) mit insgesamt rund 1.040 Beschäftigten einen Jahresumsatz von zuletzt rund 75 Millionen Euro.

Sanierungsexperte Matthias Krämer ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Wellensiek in Frankfurt. Der Sanierungsexperte verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Bewältigung von Krisen national und international tätiger Unternehmen und Unternehmensgruppen und war selbst operativ in Organverantwortung tätig. Seine Kernkompetenz liegt in der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung der Organe von Gesellschaften und Treuhandlösungen für mittelständische und große Unternehmen und Unternehmensgruppen. Mehr Informationen: www.wellensiek.com

Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen Sachwalter zur Seite gestellt, der bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.

 

Medienkontakt

Pressesprecher

Holger Voskuhl

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