- Einschnitte in Gläubigerkapital und Verzinsung können die DEIKON retten
- Im ersten Schritt Reduzierung des Zinssatzes auf 1,0% geplant
- Für 2011 Reduzierung des Nennwertes der Anleihen auf 40% beabsichtigt
Köln, 13. August 2010. Die Gesellschafter der DEIKON GmbH haben mehrheitlich ihre Zustimmung zum Restrukturierungskonzept der Geschäftsführung signalisiert, mit dem in zwei Stufen die Insolvenz des Unternehmens vermieden werden soll. Zentraler Baustein des Konzeptes ist die Anpassung der Anleihebedingungen:
Stufe 1 – Zinsschnitt: Reduzierung des Zinssatzes jeder Anleihe auf 1,0 % p.a., rückwirkend ab dem 01.07.2010
Stufe 2 – Kapitalschnitt: Reduzierung des Nennwertes der Anleihen auf 40%, um die bilanzielle Überschuldung zu beseitigen
Sobald beide Stufen des Konzeptes wirksam in Kraft getreten sind, können nach dem bisherigen Ertrags- und Finanzplan wieder Zinsen von bis zu 3,5 % p.a. auf den reduzierten Nennwert der Anleihe gezahlt werden.
Die DEIKON-Geschäftsführung sieht in diesem Restrukturierungskonzept die einzige Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren. „Wir wissen, dass dieser Schritt ein erheblicher Eingriff in das Kapital vieler Menschen ist. Dennoch sind wir überzeugt, dass eine Insolvenz, die die einzige Alternative wäre, höchstwahrscheinlich zu einem Totalausfall für die Anleihegläubiger führen würde. Deshalb sehen wir in der Restrukturierung die Rettung eines nennenswerten Kapitalbetrages unserer Gläubiger“, so Karl F. Hunold, Geschäftsführer der DEIKON.
Für beide Stufen des Restrukturierungskonzeptes ist jeweils die Zustimmung der Gläubiger erforderlich. Die DEIKON GmbH wird deshalb in Kürze über die Unternehmens-Website, den Bundesanzeiger, das Handelsblatt und die depotführenden Banken zu Gläubigerversammlungen einladen. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel für Beschlussquoren, sind pro Anleihe bis zu sechs Veranstaltungen möglich. Davon sind vier für 2010 und weitere zwei für das erste Quartal 2011 geplant. Das konkrete weitere Procedere finden die Gläubiger in den jeweiligen Einladungen.
Sofern eine der Gläubigerversammlungen der ersten Stufe des Konzeptes nicht ihre Zustimmung erteilt, wird ein Insolvenzantrag höchstwahrscheinlich notwendig. Hingegen wird, wenn alle Gläubigerversammlungen dem Zinsschnitt mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit zustimmen, die unverzügliche Zahlung der Zinsen aus den Anleihen, die seit dem 01. Juli 2010 ausgesetzt sind, möglich. Auch die Zinsen der Anleihe, die am 16. November 2010 fällig werden, werden dann nach aktueller Einschätzung unmittelbar am Fälligkeitstag geleistet.
Medienkontakt:
Jörg Nolte
DEIKON GmbH
Lothringer Str. 56
50677 Köln | Germany
Tel.: + 49 221 / 16 88 22 70
E-Mail: nolte@deikon.de


